RTC Blitzlicht Nr. 5

Corona-Überbrückungshilfe

Die derzeitige Situation ist für die gesamte Wirtschaft sehr belastend. Es können in vielen Branchen keine oder nur geringe Umsatzerlöse erzielt werden. Dazu sind die kontinuierlichen Verpflichtungen weiter zu begleichen, was das Wirtschaften mit den vorhanden finanziellen Mitteln zusätzlich erschwert. In Anbetracht dieser Situation stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neue Fördermittel als „Corona –Überbrückungshilfe“ zur Verfügung. Diese Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, um die Fixkosten der Monate Juni bis August abzudecken.

Antragsfähig für diese Fördermittel sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umsatzrückgang von durchschnittlich 60 % in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten
  • Eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit gegeben ist

Diese Unternehmen sind nicht antragsberechtigt:

  • Unternehmensgründung erfolgte nach dem 31.10.2019
  • Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 in wirtschaftliche Schwierigkeiten waren
  • Ausländische Betriebsstätte oder Sitz
  • Öffentliche Unternehmen
  • Freiberufler/Soloselbstständige im Nebenerwerb
  • Unternehmen mit Jahresumsatz von über 750 Mio. Euro
  • Unternehmen die mindestens zwei der folgenden Kriterien in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 01.01.2020 erfüllen: 
    • Bilanzsumme > 43 Mio. Euro
    • Umsatzzahlen > 50 Mio. Euro
    • Beschäftigte > 249 (im Jahresdurchschnitt)

Sofern die oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen, können Sie einen Antrag bis zum 31.08.2020 (verlängert bis zum 30.09.2020, siehe untenstehendes Update) stellen. Eine Auszahlung der Förderung soll nach dem Bundesministerium bis Ende November 2020 erfolgen. Der Antrag ist, anders als zur Corona-Soforthilfe, nur über den jeweiligen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einzureichen, um Betrugsfälle zu verhindern.

Wir, als RTC-Gruppe, möchten Sie hierbei mit unserem Team unterstützen. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie in der Antragsstellung und wickeln diese für Sie ab. Vor der Erstellung des Antrags benötigen wir von Ihnen u. a. die Anzahl der Beschäftigten, den Jahresabschluss 2019, Planungsrechnungen für die Monate Juli und August 2020, sowie betriebliche Verträge, die vor dem 1. März 2020 abgeschlossen wurden.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre RTC-Gruppe

Update – Verlängerung der Antragsfrist: 

Liebe Geschäftspartner,  

am 31. Juli 2020 wurde bekannt gegeben, dass die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe vom 31. August 2020 auf den 30. September 2020 verlängert wird. Diese Fristverlängerung entspannt die zeitliche Situation, soll aber keinen Einfluss auf die zügige Antragsstellung von unserer Seite aus haben. Bitte beachten Sie auch, dass die Fördermittel auf ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro beschränkt sind. 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Förderung beantragen können, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen und beraten Sie gerne in dieser schwierigen Situation. 

Bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihre RTC-Gruppe